Kontrollorgane
„Zuständig für die Eintragung in das Verzeichnis der Mitglieder der Organe zur Kontrolle der Verwaltung und Buchhaltung der ladinischen Grund-, Mittel- und Oberschulen ist das Amt für Bildungsverwaltung.“
- Verfahren und Kriterien für die Eintragung (Dekret Nr. 8466/2024)
- Online-Ansuchen für die Eintragung
- Genehmigung des Verzeichnisses der Mitglieder der Organe zur Kontrolle der Verwaltung und Buchhaltung der ladinischen Schulen (Dekret 10489 vom 23.06.2024)
- Ernennung der Mitglieder der Kontrollorgane für die Verwaltung und Buchhaltung der ladinischen Schulen (Dekret 10806/2024)