Verlängerte Öffnungszeit
Die verlängerte Öffnungszeit wird nur in folgenden Kindergärten ab einer Anzahl von 8 Kindern angeboten:
- Kindergarten "Salieta" - St. Ulrich
- Kindergarten "Surëdl" - Wolkenstein
- Kindergarten "Fostüs" - Abtei
- Kindergarten St. Vigil.
Um eine verlängerte Öffnungszeit in Anspruch nehmen zu können, muss laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1049 vom 05.12.2025 eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Berufstätigkeit der Erziehungsverantwortlichen: Die Berufstätigkeit der Erziehungsverantwortlichen muss sich über die reguläre Besuchszeit des Kindergartens hinaus erstrecken.
- Familiäre, soziale, erzieherische oder persönliche Gründe, die mit einer Eigenerklärung oder vom Sozialsprengel bestätigt sind.
Die Erhebung des Bedarfs erfolgt im Rahmen der Online-Einschreibung innerhalb des Einschreibezeitraumes vom 8. bis 16. Jänner mittels PDF-Formular, das von den Familien ausgefüllt an den Kindergartensprengel "Ladinia" zu senden ist.
Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an den Kindergartensprengel „Ladinia“ unter der Rufnummer +39 0471 79 71 17 (nicht an den einzelnen Kindergarten).